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Externe Interne Revision

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Sie wollen Ihr Unternehmensvermögen vor Verlusten und Schäden aller Art schützen und eine generelle Effizienzsteigerung erzielen   wir analysieren als externe Prüfabteilung im Rahmen der Internen Revision die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) in Ihrem Unternehmen!

Mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 (IRÄG) wurden sowohl im Aktiengesetz als auch im GmbH-Gesetz Bestimmungen aufgenommen, wodurch die Geschäftsführung bzw. der Vorstand zur Einrichtung eines Internen Kontrollsystems (IKS) verpflichtet wird. Zu den Aufgaben der Geschäftsleitung gehört nicht nur die strategische Ausrichtung und Führung des Unternehmens, sondern auch die Kontrolle. Der Geschäftsleitung obliegt nicht nur die Implementierung, sondern auch die Sicherstellung der Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS).

 

Was ist unter einem Internen Kontrollsystem (IKS) zu verstehen?

Unter dem Internen Kontrollsystem (IKS) ist die Gesamtheit aller prozessbezogenen Überwachungsmaßnahmen Ihres Unternehmens zu verstehen. Die klassischen Instrumente des IKS sind die Organisation von Arbeitsabläufen, die Funktionstrennung, die Organisationspläne und die Stellenbeschreibungen, die Verfahrensbeschreibungen etc. Gleichermaßen sollen auch das Umfeld des Unternehmens, die wesentlichen Abläufe und Prozesse und die Funktionalität der vorhandenen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente in die IKS-Überlegungen einbezogen werden.

Das Interne Kontrollsystem (IKS) unterstützt und sichert:

  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung,
  • die Einhaltung der Geschäftspolitik,
  • die Einhaltung gesetzlicher und sonstiger rechtlicher Grundlagen (Compliance),
  • die Einhaltung vorgegebener Ziele,
  • die Vermögenswerte der Organisation,
  • die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Informationen, Dokumentationen und Prozessen,
  • die Wirtschaftlichkeit und Effektivität von Prozessen,
  • die Verhütung und Entdeckung von Fehlern und Unregelmäßigkeiten,
  • die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Abläufen zum Schutz der Prozessbeteiligten.

Unser Leistungsangebot als externe Prüfabteilung Ihres Unternehmens im Rahmen der Internen Revision umfasst:

  • Hilfe bei der Implementierung  eines Internen Kontrollsystems (IKS), sofern noch kein ausreichendes IKS vorhanden ist
  • Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit, Funktionssicherheit und Wirtschaftlichkeit des Internen Kontrollsystems (IKS)
  • Ausarbeitung von Vorschlägen zur Beseitigung von eventuellen Schwachstellen und Sicherheitslücken
  • Sicherstellung der Umsetzung der vereinbarten Verbesserungsvorschläge durch Follow up Prüfungen
  • Beratungstätigkeit zwecks Risikominimierung und Risikoprävention (ex ante) neben der klassischen Systemprüfung (ex post)
  • Einsatz von selbständig arbeitenden, verantwortlichen und qualifizierten Fachkräften als Revisoren mit ausreichender Berufserfahrung im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Organisation, Controlling und Prüfungswesen
  • größtmögliche Distanz und Neutralität zwischen den externen Prüforganen und den zu prüfenden Unternehmensbereichen – die Prozessunabhängigkeit gewährleistet eine objektive und wertfreie Haltung gegenüber den zu prüfenden Prozessverantwortlichen

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