Seitenbereiche

Wir beraten Sie!

persönlich & kompetent

Header-Image

Was ändert sich bei Freibetragsbescheiden?

Inhalt

Im Zuge der steuerlichen Arbeitnehmerveranlagung kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und bestimmte pauschalierte Freibeträge geltend machen und somit Steuern vom Finanzamt im Nachhinein zurückfordern.

Mit dem Veranlagungsbescheid ergeht auch ein sogenannter Freibetragsbescheid für das dem Veranlagungsjahr zweitfolgende Jahr. Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber kann den ausgewiesenen Freibetrag in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen und es kommt somit für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer zu einer früheren Steuerersparnis.

Der Freibetragsbescheid ist allerdings nur eine vorläufige Maßnahme. Der Arbeitnehmer muss dann in der Veranlagung des betreffenden Jahres die tatsächlichen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen geltend machen.

Freibetragsbescheid künftig nur mehr auf Antrag

Von den rund 480.000 jährlich erstellten Freibetragsbescheiden werden durchschnittlich bloß rund 4 % dem Arbeitgeber zur Berücksichtigung am Lohnzettel vorgelegt. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde nun normiert, dass Freibetragsbescheide nur mehr auf Antrag erlassen werden. Dies gilt erstmals für Freibetragsbescheide, die mit einem Veranlagungsbescheid für das Kalenderjahr 2024 erstellt werden.

Stand: 25. September 2024

Bild: studio v-zwoelf - Adobe Stock.com

Über uns: Wir von LEONIDAS sind Ihr Steuerberater und Unternehmensberater in Wien. Wir betreuen neben KMUs, Selbstständige und internationale Unternehmen auch im Speziellen Künstler, Ärzte und Krankenanstalten. Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder zu unseren Newsbeiträgen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.