Seitenbereiche

Wir beraten Sie!

persönlich & kompetent

Header-Image

Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für 2021

Inhalt

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird und

  • das Kind sich in einem Mitgliedstaat der EU, EWR-Staat oder in der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen wird.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2021 folgende Sätze:

Altersgruppe  
0 – 3 Jahre € 213,00
3 – 6 Jahre € 274,00
6 – 10 Jahre € 352,00
10 – 15 Jahre € 402,00
15 – 19 Jahre € 474,00
19 – 28 Jahre € 594,00

Stand: 25. November 2020

Bild: Rido - stock.adobe.com

Über uns: Wir von LEONIDAS sind Ihr Steuerberater und Unternehmensberater in Wien. Wir betreuen neben KMUs, Selbstständige und internationale Unternehmen auch im Speziellen Künstler, Ärzte und Krankenanstalten. Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder zu unseren Newsbeiträgen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.